Rückabwicklung der Lebensversicherung kann Verbraucherinteressen schützen.
Rückabwicklung der Lebensversicherung kann Verbraucherinteressen schützen.


Vertragshilfe24 rät zur Rückabwicklung von Lebensversicherungen, da Versicherungsgesellschaften die Beiträge nachträglich erhöhen können.


Und auch Vertragshilfe 24 tritt im Netz auf und rät zur Rückabwicklung der Lebensversicherung, bevor Beiträge erhöht werden.

Hinter Vertragshilfe24 stehen die Verbraucherschützer Sven Enger, Christoph Kirchenstein, Axel Kleinlein und die Unternehmerin Liane Kirchenstein. Vertragshilfe24 sagt: Wer sich in der Vergangenheit für den Abschluss einer Lebensversicherung entschieden hat, erhoffte sich Planungssicherheit hinsichtlich der Beiträge und der Rendite.

Dass sich der Wunsch nach einer stabilen Rendite häufig als Irrtum herausstellte, erfahren in den letzten Jahren immer mehr Verbraucher. Doch die geringen Auszahlungen am Ende der Laufzeit sind nicht der einzige Nachteil einer Lebensversicherung.

Der Gesetzgeber schützt die Anbieter mit zahlreichen Ausnahmeregelungen vor der Insolvenz. Ein wichtiger Paragraph: 163 Versicherungsvertragsgesetz.

In diesem ist festgehalten, dass die Gesellschaften die zu zahlenden Prämien anpassen können, wenn sie zu dem Ergebnis kommen, dass sich die Rahmenbedingungen der Kalkulation geändert haben.

Wie weitreichend dieses Gesetz ausgelegt werden kann, ist umstritten. Betrifft es lediglich Änderungen bei den biometrischen Risiken des Versicherten oder auch ungünstige wirtschaftliche Entwicklungen?

Eines sei klar: Dem Kunden droht ständig eine Erhöhung seiner Beiträge oder eine Kürzung der Leistungen.

Die Auszahlungen können ebenfalls reduziert werden.

Damit nicht genug, denn laut Gesetzgeber darf die BaFin bei einem Insolvenzrisiko eingreifen.

Paragraph 314 Versicherungsaufsichtsgesetz sieht vor, dass die BaFin Auszahlungen vorübergehend untersagen darf, um das Unternehmen vor weiteren wirtschaftlichen Schäden zu schützen.

Versicherte werden dadurch gleich doppelt bestraft. Denn sie sind verpflichtet, ihre Beiträge weiterhin in voller Höhe zu bezahlen.

Zudem droht sogar eine Ungleichbehandlung der Versicherten. Wer beispielsweise das Glück hatte, den Vertrag in Zeiten hoher Zinsen abgeschlossen zu haben, könnte im Fall der Fälle benachteiligt werden. Bei ihm würden die Leistungen stärker gekürzt als bei den Versicherten, die ohnehin geringere Zinsen erhalten.

Lebensversicherungen haben für Kunden zu viele Nachteile.

Von Planungssicherheit kann also in keinster Weise gesprochen werden, selbst wenn man sich mit einer geringen Rendite bereits abgefunden hat.

Verbraucher, die aktuell noch immer einen Lebensversicherungsvertrag besitzen, sollten sich fragen, ob sie diese Nachteile einer Lebensversicherung wirklich in Kauf nehmen wollen:

- Risiko von Beitragserhöhungen gemäß §163 VVG.

- Möglichkeit von Leistungskürzungen gemäß § 164 VAG.

- Intransparente und zu hohe Kosten.

- Geringe Rendite und unsichere Höhe der Auszahlung.

- Unklare Zukunftsaussichten, da die gesamte Branche vor Problemen steht.

Insbesondere wenn die Laufzeit des Vertrages sich noch über mehrere Jahre erstreckt, kann es sinnvoll sein, sein Geld auf andere Art zu investieren.

Vertragshilfe24 empfiehlt die Rückabwicklung der Lebensversicherung.

Nun stellt sich die Frage, wie man den Vertrag beendet und sein investiertes Kapital zurückerhält. Das Verbraucherportal Vertragshilfe24 hierzu: ”Die Kündigung oder der Verkauf des Vertrages ist die bekannteste Option. Es sollte jedoch beachtet werden, dass man bei beiden Lösungen viel Geld verliert. Wer ein Maximum seiner Ansprüche durchsetzen möchte, kann dies nur mit einer Rückabwicklung der Lebensversicherung erreichen“, erklärt auch Christoph Kirchenstein.

Wer sich weitergehend über das Risiko der Beitragserhöhungen informieren möchte, findet die Informationen in einem Beitrag der Vertragshilfe24: https://vertragshilfe24.de

Und wer direkt prüfen möchte, ob eine Rückabwicklung der Lebensversicherung möglich ist, findet dies im kostenlosen Vertragsrechner der Vertragshilfe24 heraus: https://vertragshilfe24.de/rechner/


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