Thomas Oliver Müller und Dr. Sven Neubauer trimmen die Deutsche Finance auf Erfolg.
Thomas Oliver Müller und Dr. Sven Neubauer trimmen die Deutsche Finance auf Erfolg.


München – Bis in die jüngere Zeit mussten Wertpapiere als verbriefte Vermögensrechte zwingend eine urkundliche Form haben. Doch mit der Digitalisierung des Kapitalmarktes und seiner Öffnung für die Blockchain-Technologie hat sich das geändert. Traditionelle Wertpapiere können nun „virtualisiert“ werden, um schneller und einfacher handelbar zu sein. So hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) digitale Wertpapiere als neue Form der Kapitalaufnahme akzeptiert, sofern sie den deutschen Rechtsvorgaben entsprechen.

Im Juni 2021 trat das Gesetz zur Einführung elektronischer Wertpapiere (eWpG) in Kraft, um das deutsche Wertpapierrecht grundlegend zu reformieren. Mit der Zulassung und Etablierung elektronischer Wertpapiere wurde eines der Hauptziele der sogenannten Blockchain-Strategie der Bundesregierung umgesetzt. Damit folgt Deutschland dem Weg anderer europäischer Staaten hin zu einer Dematerialisierung des Wertpapierrechts. „Nach dem eWpG können nun auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen, Pfandbriefe und bestimmte Anteile an Sondervermögen auch rein elektronisch begeben werden“, erklärt die BaFin. Grundsätzlich könnten alle auf den Inhaber lautenden Leistungsversprechen Gegenstand eines elektronischen Wertpapiers sein. Das gelte für klassische Anleihen, Wandel- und Optionsschuldverschreibungen, Optionsscheine, Anlagenzertifikate und strukturierte Schuldverschreibungen, betont die Aufsichtsbehörde. Die Emittenten können jetzt frei entscheiden, ob sie Wertpapiere mittels einer Urkunde oder auf elektronischem Weg emittieren.

Vor dem Inkrafttreten des eWpG waren Finanzinstrumente, die zivilrechtlich als Wertpapiere gelten, unbedingt in einer physischen Urkunde zu verbriefen. Aber auch bei elektronischen Wertpapieren müssen der Verkehrsschutz und rechtssichere Erwerb strikt gewährleistet sein. Deshalb wird die bisherige Papierurkunde adäquat durch einen Eintrag in ein elektronisches Register ersetzt. Das eWpG sieht zwei Arten von elektronischen Wertpapierregistern vor: dezentrale, insbesondere auf Basis einer Distributed-Ledger-Technologie geführte Kryptowertpapierregister sowie zentrale Wertpapierregister. Dabei treten Einträge der Emission in eine Datenbank an die Stelle der bisherigen physischen Globalurkunden.

Als erster Anbieter Deutschlands hat die Deutsche Finance Group von der BaFin die aufsichtsrechtliche Erlaubnis zur Führung eines elektronischen Wertpapierregisters erhalten. Die 2005 von Thomas Oliver Müller gegründete bankenunabhängige und inhabergeführte Investmentgesellschaft verschafft Anlegern Zugänge zu institutionellen Märkten, die ihnen bislang meist verschlossen waren. Diese exklusiven Investments in den Bereichen Private Equity Real Estate, Immobilien und Infrastruktur bieten enorme Renditechancen bei überschaubaren Risiken. Mit 42.000 Privatanlegern, 20 Investmentfonds und 15 Mandaten institutioneller Investoren verwaltet der bayerische Finanzriese eine Vermögenssumme von fast zehn Milliarden Euro. Der in München ansässige Kapitaldienstleister, der auch Zweigstellen und Kompetenznetzwerke in London, Denver, Luxemburg, Zürich und Madrid unterhält, setzt vor allem auf Prime-Investments. Die renditeträchtigen Immobilien in internationalen Top-Lagen werden von Thomas Oliver Müller über institutionelle Club-Deals realisiert.

Die Deutsche Finance Group hat ein voll reguliertes elektronisches Wertpapier konzipiert und bietet Privatanlegern über die unternehmenseigene Online-Investmentplattform einen direkten Zugang zu digitalen Immobilieninvestments. Alles beginnt mit der persönlichen Registrierung des Anlegers, der digitalen Identifikation und der Auswahl des gewünschten Anlagebetrags. Nach der Zeichnung des Wertpapiers erhält der Anleger den alleinigen Zugriff auf sein elektronisch generiertes Wallet.

Das erste elektronische Wertpapier „Digitalinvest Strategie I“ punktet bei einer fünfjährigen Laufzeit mit einer überdurchschnittlichen Festverzinsung von fünf Prozent und einem geplanten Jahresbonus von bis zu 0,25 Prozent. Mit der Mindestzeichnungssumme von 500 Euro ist es auf die Zielgruppe der „digitalen Selbstentscheider“ zugeschnitten, die schon Erfahrungen mit digitalen Investments gesammelt haben. „Mit dem Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren durch den Bundestag im vergangenen Jahr wurde nicht nur die rechtliche Grundlage für das Emittieren von digitalen Wertpapieren auf den neuartigen Schlüsseltechnologien wie der Blockchain- oder Distributed-Ledger-Technologie in Deutschland geschaffen, sondern es ermöglicht der Deutsche Finance Group im Rahmen der Wachstumsstrategie die Erschließung einer neuen Zielgruppe von Anlegern sowie die Erweiterung der aktuellen Produktangebote“, heißt es aus der Konzernzentrale von Thomas Oliver Müller.

Seine Unternehmensgruppe hat schon 2021 mit der Gründung eines auf Digital-Investments fokussierten FinTechs die strategische Ausrichtung für die Investoren erweitert. Seit Längerem beschäftigt sich Müller mit den Wachstumschancen durch digitale Investmentstrategien, um einerseits das bisherige Produktangebot für Privatanleger auszubauen und andererseits sichere Rechtsrahmen für digitale Investments zu konzipieren. „Denn insbesondere der immer stärkere Wettbewerb von Finanzprodukten bei sinkenden Renditen und Negativzinsen beeinflusst das Anlageverhalten von Privatanlegern, die sich immer mehr für neue Investmentmöglichkeiten mit den derzeitigen Schlüsseltechnologien interessieren“, so der Vorstand und Executive Partner der Deutsche Finance Group.

Die Möglichkeiten des Markteintritts sind kaum anders als bei den Alternativen Investmentfonds (AIF) der Deutsche Finance Group, die von der Deutsche Finance Investment verwaltet werden. Bei ihr handelt es sich um eine von der BaFin zugelassene und beaufsichtigte Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG). Anbieter von AIF unterliegen schon seit 2013 strengen Zulassungsvoraussetzungen und Informationspflichten gegenüber den Aufsichtsbehörden und Anlegern. Mit der Gesetzesanpassung durch den Bundestag reguliert die BaFin nun auch die Führung eines elektronischen Wertpapiers als Finanzdienstleistung im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG). Damit schützt sie gleichermaßen die Marktintegrität von Privatanlegern und sorgt für einen transparenten und funktionierenden Marktaustausch, der für einen regulierten Markt von entscheidender Bedeutung ist. Dass Müllers Finanzgruppe die neuen Chancen nutzt, liegt auf der Hand.

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